Preisangabenverordnung einfach erklärt
Kurz gesagt: Die Preisangabenverordnung (PAngV) regelt, wie Händler Preise gegenüber Verbrauchern angeben müssen, etwa als Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer, mit Grundpreis und bei Rabatten mit dem 30-Tage-Preis.
Die geltende Fassung ist seit dem 28. Mai 2022 in Kraft. Sie verlangt Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile, bei Waren nach Gewicht oder Volumen den Grundpreis und im Fernabsatz Angaben dazu, ob zusätzliche Fracht-, Liefer- oder Versandkosten anfallen. Mit § 11 kam die Pflicht hinzu, bei Preisermäßigungen den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage zu nennen.
Die Verordnung schützt dich vor versteckten Kosten und Scheinrabatten. Verstöße können von Behörden und Mitbewerbern verfolgt werden.
Quellen und Stand
Stand: 13.10.2026