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Auf einen Fakeshop hereingefallen: die Schritte in der richtigen Reihenfolge

Ratgeber · Redaktion · veröffentlicht am 13.10.2026

Auf einen Fakeshop hereingefallen: die Schritte in der richtigen Reihenfolge

Die Ware kommt nicht, der Kundenservice antwortet nicht mehr, und im Netz tauchen Warnungen vor dem Shop auf. Jetzt zählt Tempo, denn je nach Zahlungsart entscheiden Stunden darüber, ob du dein Geld zurückbekommst. Gleichzeitig solltest du Beweise sichern und Anzeige erstatten, auch wenn die Täter im Ausland sitzen. Dieser Ratgeber führt dich durch die Schritte, die Verbraucherzentrale und Polizei empfehlen, und zeigt, welche Chancen du bei welcher Zahlungsart realistisch hast.

Schritt 1: sofort die Zahlung stoppen

Hast du per Überweisung bezahlt, ruf sofort deine Bank an und bitte darum, die Zahlung zu stoppen oder zurückzurufen. Die Verbraucherzentrale beschreibt, dass das je nach Tageszeit, Wochentag und Praxis der Bank noch einige Stunden oder nur wenige Sekunden möglich ist. Eine Echtzeitüberweisung ist sofort ausgeführt und praktisch nicht mehr aufzuhalten. Versuche es trotzdem, manche Banken können beim Empfängerinstitut einen Rückruf anfragen.

Bei einer Lastschrift ist die Lage besser. Eine autorisierte SEPA-Basislastschrift kannst du nach § 675x BGB innerhalb von acht Wochen nach der Belastung ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Das geht in vielen Banking-Apps mit wenigen Klicks.

Hast du mit Kreditkarte bezahlt, melde den Fall deiner Kartenbank und beantrage eine Rückbelastung, das sogenannte Chargeback. Bei Zahlungsdiensten wie PayPal oder Klarna öffnest du einen Fall im Käuferschutz und meldest den Shop dort, wie es auch die Verbraucherzentrale empfiehlt.

Schritt 2: Beweise sichern

Sammle alles, was den Kauf dokumentiert, bevor der Shop offline geht. Dazu gehören die Bestellbestätigung, E-Mails und Chatverläufe, der Kontoauszug oder Zahlungsbeleg, die Bankverbindung des Empfängers und Screenshots des Angebots mit Preis und Beschreibung. Die Verbraucherzentrale rät ausdrücklich, auch einen Screenshot des Angebots zu machen.

Sichere zusätzlich das Impressum, die AGB und die Internetadresse. Notiere Datum und Uhrzeit der Bestellung und der Zahlung. Wenn der Shop Sendungsnummern geschickt hat, prüfe sie direkt beim Paketdienst und mach einen Screenshot des Ergebnisses. Gefälschte Sendungsnummern sind ein bekanntes Muster.

Druck die wichtigsten Unterlagen aus oder speichere sie als PDF an einem sicheren Ort. Für Bank, Polizei und gegebenenfalls einen Anwalt brauchst du sie geordnet.

Schritt 3: Anzeige erstatten

Rechtlich handelt es sich um Betrug. Erstatte Anzeige bei der Polizei, das geht in allen Bundesländern auch online über die Onlinewachen. Die Polizei weist darauf hin, dass die Strafverfolgung schwierig sein kann, wenn die Täter im Ausland sitzen. Trotzdem solltest du dich nicht von einer Anzeige abbringen lassen, denn nur so können Löschungen von Fakeshops konsequent vorangetrieben werden.

Die Anzeige hat auch praktische Gründe. Manche Banken verlangen für einen Rückruf oder eine Rückbelastung einen Nachweis, und das Aktenzeichen hilft dir gegenüber Zahlungsdiensten. Gib in der Anzeige die Bankverbindung des Empfängers an. Konten, auf die viele Geschädigte eingezahlt haben, können so schneller auffallen.

Viele Verbraucherzentralen prüfen deine Unterlagen in einer Beratung und helfen beim weiteren Vorgehen, etwa bei Schreiben an die Bank.

Schritt 4: den Shop melden

Melde den Shop dort, wo er anderen schaden kann. Die Verbraucherzentrale sammelt Hinweise auf Fakeshops und veröffentlicht Warnungen. Hast du den Shop über eine Anzeige in einer Suchmaschine oder in sozialen Netzwerken gefunden, melde die Anzeige beim Anbieter der Plattform.

War der Shop Teil eines Marktplatzes, wende dich an den Betreiber des Marktplatzes, meist gibt es dafür eine eigene Meldefunktion. Konntest du mit einem Zahlungsdienst wie PayPal oder Klarna bezahlen, melde den Shop auch dort. Dienste können Händlerkonten sperren und damit weitere Zahlungen verhindern.

In Österreich sammelt die Watchlist Internet Meldungen zu betrügerischen Shops, in Deutschland nennt das BSI neben dem Fakeshop-Finder weitere Anlaufstellen. Je mehr Meldungen eingehen, desto schneller verschwinden solche Seiten aus Suchergebnissen.

Die Chancen je nach Zahlungsart

Am besten stehen die Chancen beim Kauf auf Rechnung, denn hier hast du noch gar nicht gezahlt. Kommt eine Rechnung von einem Zahlungsdienstleister, melde dort, dass keine Ware geliefert wurde. Bei der Lastschrift holst du das Geld innerhalb von acht Wochen über deine Bank zurück.

Bei Kreditkarte und Zahlungsdiensten mit Käuferschutz entscheidet das Verfahren des Anbieters. Fristen und Bedingungen sind unterschiedlich, deshalb solltest du den Fall so früh wie möglich melden. Hast du per PayPal an „Freunde und Familie“ gezahlt, greift der Käuferschutz nicht.

Am schlechtesten sieht es bei Überweisung, Echtzeitüberweisung, Bargeldtransfer und Guthabenkarten aus. Die Verbraucherzentrale beschreibt, dass Geld, das per Vorkasse überwiesen wurde, von einem Fakeshop fast nie zurückzubekommen ist. Mit einer Anzeige und einem schnellen Rückruf über die Bank besteht nur eine kleine Chance.

Vorsicht vor dem zweiten Betrug

Wer bereits geschädigt wurde, gerät leicht in die nächste Falle. Bekannt sind angebliche Anwälte, Inkassobüros oder „Recovery-Dienste“, die gegen Vorauszahlung versprechen, dein Geld zurückzuholen. Seriöse Hilfe verlangt kein Geld per Kryptowährung oder Gutscheinkarte und garantiert keinen Erfolg.

Genauso vorsichtig solltest du sein, wenn sich der Shop plötzlich doch meldet und für die Lieferung eine weitere Zahlung verlangt, etwa für Zoll, Versicherung oder Gebühren. Zahle nichts nach. Echte Zollabgaben verlangt der Paketdienst bei der Zustellung, nicht der Händler per Überweisung.

Hast du im Shop ein Kundenkonto angelegt, ändere das Passwort überall dort, wo du es ebenfalls verwendest. Hast du Kartendaten eingegeben, lass die Karte vorsorglich sperren und kontrolliere die Umsätze in den nächsten Wochen.

Wenn die Ware kommt, aber nicht die bestellte

Manchmal kommt doch ein Paket, aber mit billiger Kopie statt Markenware, falscher Größe oder einem ganz anderen Artikel. Dann gelten zunächst die normalen Verbraucherrechte: Bei einem Händler hast du 14 Tage Widerrufsrecht und bei Mängeln Ansprüche aus der Gewährleistung. Dokumentiere den Inhalt mit Fotos, bevor du etwas zurückschickst, und schreib dem Händler mit Frist.

Sitzt der Händler außerhalb der EU, sind diese Rechte schwer durchzusetzen. Schicke Ware nicht auf eigene Kosten ins Ausland zurück, bevor du eine Rücksendeadresse schriftlich hast und geklärt ist, wer die Kosten trägt. Bei Zahlung mit Käuferschutz entscheidet der Dienst, ob du die Ware zurücksenden musst und wohin.

Ist die Ware offensichtlich gefälscht, etwa ein Markenprodukt mit falschem Logo, melde das dem Zahlungsdienst und gegebenenfalls dem Marktplatz. Gefälschte Markenware kann der Zoll bei der Einfuhr auch zurückhalten. Hast du sie bestellt, ohne es zu wissen, erklär das dem Zoll und lege deine Belege vor.

Beim nächsten Mal: vorbeugen

Die meisten Fälle lassen sich mit wenigen Gewohnheiten vermeiden. Zahle bei unbekannten Shops nicht per Vorkasse. Vergleiche den Preis mit anderen Anbietern, und misstraue Angeboten, die deutlich günstiger sind als überall sonst. Prüfe Impressum und Registernummer und klick auf Gütesiegel, bevor du ihnen glaubst.

Nutze den Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale als zweite Meinung und unseren Shop-Check, der dich durch die Warnzeichen führt. Für bekannte Händler findest du in unserem Shop-Register die belegten Angaben zu Betreiber, Register und Sitz.

Und wenn du unsicher bist: Kauf das Produkt bei einem Händler, den du kennst. Die Polizei bringt es auf den Punkt: Wenn du Zweifel hast, kauf am besten gar nicht im gewählten Shop.

Häufige Fragen

Bekomme ich mein Geld von einem Fakeshop zurück?

Bei Rechnung, Lastschrift, Kreditkarte und Zahlungsdiensten mit Käuferschutz oft ja, wenn du schnell handelst. Nach einer Überweisung ist es laut Verbraucherzentrale fast unmöglich.

Wie lange kann ich eine Lastschrift zurückgeben?

Eine autorisierte SEPA-Basislastschrift acht Wochen ohne Angabe von Gründen, eine nicht autorisierte bis zu 13 Monate.

Lohnt sich eine Anzeige, wenn die Täter im Ausland sitzen?

Ja. Die Polizei rät dazu, weil nur so Löschungen vorangetrieben werden. Das Aktenzeichen hilft außerdem gegenüber Bank und Zahlungsdienst.

Kann ich online Anzeige erstatten?

Ja, alle Bundesländer bieten Onlinewachen der Polizei an.

Der Shop verlangt jetzt Zollgebühren, soll ich zahlen?

Nein. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer verlangt der Paketdienst bei der Zustellung, nicht der Händler per Überweisung. Nachforderungen dieser Art sind ein bekanntes Betrugsmuster.

Quellen

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