Widerrufsrecht beim Online-Kauf: 14 Tage, Fristbeginn, Ausnahmen und der neue Widerrufsbutton

Wer online bei einem Händler kauft, kann den Vertrag in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Das ist der wichtigste Unterschied zum Kauf im Laden, wo es kein gesetzliches Umtauschrecht gibt. Trotzdem gibt es viele Missverständnisse: Reicht es, die Ware zurückzuschicken? Wann genau endet die Frist? Wer zahlt die Rücksendung? Und was gilt seit dem 19. Juni 2026, seit Händler eine elektronische Widerrufsfunktion anbieten müssen? Dieser Ratgeber beantwortet die Fragen mit den Fundstellen im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Wann du ein Widerrufsrecht hast
Das Widerrufsrecht steht dir nach § 312g BGB bei Fernabsatzverträgen zu, also bei Verträgen, die ausschließlich über Internet, Telefon, E-Mail oder Brief geschlossen werden. Voraussetzung ist, dass du als Verbraucher bei einem Unternehmer kaufst. Kaufst du von einer Privatperson, etwa über Kleinanzeigen, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Der Widerruf muss nicht begründet werden. Ob dir die Farbe nicht gefällt, die Größe nicht passt oder du ein günstigeres Angebot gefunden hast, spielt keine Rolle. Nach § 355 Abs. 1 BGB genügt eine eindeutige Erklärung gegenüber dem Händler, aus der hervorgeht, dass du den Vertrag widerrufst.
Wichtig: Das bloße Zurückschicken der Ware ist kein Widerruf. Viele Händler akzeptieren eine Retoure mit Rücksendeschein zwar praktisch als Widerruf, rechtlich sicher bist du aber nur mit einer ausdrücklichen Erklärung, etwa per E-Mail, über ein Formular oder über die neue Widerrufsfunktion.
Wie lange die Frist läuft
Die Widerrufsfrist beträgt nach § 355 Abs. 2 BGB 14 Tage. Bei Waren beginnt sie nach § 356 Abs. 2 BGB, wenn du die Ware erhalten hast. Bei mehreren Waren, die getrennt geliefert werden, zählt der Erhalt der letzten Ware, bei Abonnements mit regelmäßiger Lieferung der Erhalt der ersten. Bei Dienstleistungen beginnt die Frist mit dem Vertragsschluss.
Der Tag des Erhalts wird nach § 187 Abs. 1 BGB nicht mitgezählt. Bekommst du die Ware an einem Montag, ist der Dienstag der erste Fristtag, und die Frist endet nach § 188 Abs. 1 BGB mit Ablauf des Montags zwei Wochen später. Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, tritt nach § 193 BGB der nächste Werktag an seine Stelle.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Unser Widerrufsfrist-Rechner ermittelt das genaue Fristende mit den Feiertagen deines Bundeslands.
Wenn die Belehrung fehlt
Der Händler muss dich vor Vertragsschluss über dein Widerrufsrecht informieren, nach Art. 246a EGBGB, meist mit dem gesetzlichen Muster. Fehlt diese Belehrung oder ist sie fehlerhaft, beginnt die 14-Tage-Frist nicht zu laufen.
Unbegrenzt bleibt das Widerrufsrecht trotzdem nicht. Nach § 356 Abs. 3 BGB erlischt es spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem die Frist regulär begonnen hätte, bei Waren also nach Erhalt. Holt der Händler die Belehrung später nach, beginnen die 14 Tage ab diesem Zeitpunkt.
In der Praxis lohnt sich dieser Punkt vor allem, wenn du eine Ware nach mehreren Wochen noch zurückgeben willst. Prüfe dann, ob die Belehrung in der Bestellbestätigung oder auf einem dauerhaften Datenträger angekommen ist. Der Widerrufsfrist-Rechner rechnet auch diesen Fall.
Neu seit 19. Juni 2026: die Widerrufsfunktion
Mit dem Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts, verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 28, hat der Gesetzgeber eine EU-Richtlinie umgesetzt. Seit dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmer, die Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche ermöglichen, nach § 356a BGB eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen.
Die Schaltfläche muss gut lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder einer gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein und während der Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich sein. Danach gibst du deinen Namen, Angaben zur Identifizierung des Vertrags und den Weg für die Bestätigung an und bestätigst mit einer zweiten Schaltfläche, etwa „Widerruf bestätigen“.
Der Händler muss dir den Eingang unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen, mit Inhalt, Datum und Uhrzeit. Ein so abgegebener Widerruf gilt als rechtzeitig, wenn du ihn vor Ablauf der Frist abgeschickt hast. Andere Wege wie E-Mail oder Brief bleiben weiterhin möglich.
Ausnahmen: wann kein Widerruf möglich ist
§ 312g Abs. 2 BGB enthält eine Liste von Ausnahmen. Die wichtigsten beim Online-Kauf sind Waren, die nach deinen Vorgaben angefertigt oder eindeutig auf dich zugeschnitten sind, etwa Maßanfertigungen oder gravierte Artikel. Ausgenommen sind auch Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.
Bei versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, entfällt das Widerrufsrecht, sobald du die Versiegelung entfernt hast. Dasselbe gilt für versiegelte Ton- oder Videoaufnahmen und Software. Einzelne Zeitungen und Zeitschriften sind ebenfalls ausgenommen, Abonnements nicht.
Bei Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn der Unternehmer die Leistung vollständig erbracht hat und du vorher zugestimmt hast. Bei digitalen Inhalten ohne Datenträger, etwa Downloads, gelten die besonderen Voraussetzungen des § 356 Abs. 5 BGB.
Rücksendung, Erstattung und Wertersatz
Nach dem Widerruf müssen beide Seiten die empfangenen Leistungen nach § 357 Abs. 1 BGB spätestens nach 14 Tagen zurückgewähren. Der Händler erstattet den Kaufpreis und die Hinsendekosten in Höhe der günstigsten Standardlieferung. Er darf die Rückzahlung bei Waren verweigern, bis er die Ware zurückerhalten oder du die Absendung nachgewiesen hast.
Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägst du nach § 357 Abs. 5 BGB nur, wenn der Händler dich vorher darüber informiert hat. Viele Shops übernehmen sie freiwillig. Bei sperriger Ware muss der Händler die Kosten vorher angeben.
Du darfst die Ware prüfen, wie es im Laden möglich wäre. Nutzt du sie darüber hinaus, schuldest du nach § 357a BGB Wertersatz für den Wertverlust. Wer Kleidung anprobiert, ist auf der sicheren Seite, wer Schuhe auf der Straße trägt, nicht.
So widerrufst du richtig
Am sichersten ist ein Widerruf, den du nachweisen kannst. Seit Juni 2026 ist das die Widerrufsfunktion im Shop, die dir eine Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit liefern muss. Alternativ eignet sich eine E-Mail an die Adresse aus dem Impressum oder das Muster-Widerrufsformular, das der Händler mitschicken muss. Ein Anruf genügt rechtlich ebenfalls, ist aber schwer zu beweisen.
Formuliere eindeutig, etwa: „Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf folgender Waren“, dazu Bestellnummer, Bestelldatum, Datum des Erhalts, Name und Anschrift. Eine Begründung ist nicht nötig. Bewahre die Bestätigung auf.
Schick die Ware danach innerhalb von 14 Tagen zurück, möglichst mit Sendungsverfolgung, und heb den Einlieferungsbeleg auf. Er ist dein Nachweis, falls die Rücksendung verloren geht. Das Risiko der Rücksendung trägt nach dem Gesetz der Händler, den Beleg brauchst du trotzdem.
Widerruf, Rückgaberecht und Umtausch unterscheiden
Viele Händler bieten über das Gesetz hinaus ein freiwilliges Rückgaberecht an, etwa 30 oder 100 Tage. Das ist eine vertragliche Leistung, deren Bedingungen der Händler selbst festlegt. Es ersetzt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht, sondern kommt hinzu. Innerhalb der ersten 14 Tage hast du immer die gesetzlichen Rechte.
Im Ladengeschäft gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht. Wenn ein Geschäft Ware ohne Mangel zurücknimmt, ist das Kulanz. Das Widerrufsrecht gilt nur für Fernabsatz und Verträge außerhalb von Geschäftsräumen.
Vom Widerruf zu trennen ist die Gewährleistung. Ist die Ware mangelhaft, hast du unabhängig von der Widerrufsfrist zwei Jahre lang Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung. Bei einem Mangel trägt der Händler die Kosten der Rücksendung.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich beim Online-Kauf Widerrufsrecht?
14 Tage. Bei Waren beginnt die Frist mit dem Erhalt, der Tag des Erhalts zählt nicht mit.
Reicht es, die Ware einfach zurückzuschicken?
Rechtlich nicht. Du musst den Widerruf erklären, etwa per E-Mail oder über die Widerrufsfunktion des Shops. Viele Händler akzeptieren die Rücksendung trotzdem.
Was ist der Widerrufsbutton?
Eine Schaltfläche „Vertrag widerrufen“, die Online-Händler seit dem 19. Juni 2026 nach § 356a BGB während der Widerrufsfrist anbieten müssen.
Wer zahlt die Rücksendung?
Du, wenn der Händler dich vor der Bestellung darüber informiert hat. Andernfalls der Händler. Bei Mängeln immer der Händler.
Gilt das Widerrufsrecht auch bei Käufen von Privatpersonen?
Nein, nur bei Verträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern.
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recherche und Prüfung: Redaktion Online-Shops.net, Stand 13.10.2026
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