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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz einfach erklärt

Lexikon · Redaktion Online-Shops.net · Stand 13.10.2026

Kurz gesagt: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 viele Anbieter von Online-Shops, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten.

Das Gesetz setzt den European Accessibility Act um und erfasst unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Online-Shops, die sich an Verbraucher richten. Gefordert sind etwa wahrnehmbare, bedienbare und verständliche Inhalte, Informationen zur Barrierefreiheit und eine Bedienung, die auch mit Screenreader oder Tastatur funktioniert.

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen: Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro. Wer einen Shop gründet, sollte prüfen, ob er unter die Ausnahme fällt, und Barrierefreiheit von Anfang an im Shopsystem und Theme berücksichtigen.

Quellen und Stand

Stand: 13.10.2026

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