Barrierefreiheitsstärkungsgesetz einfach erklärt
Das Gesetz setzt den European Accessibility Act um und erfasst unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Online-Shops, die sich an Verbraucher richten. Gefordert sind etwa wahrnehmbare, bedienbare und verständliche Inhalte, Informationen zur Barrierefreiheit und eine Bedienung, die auch mit Screenreader oder Tastatur funktioniert.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen: Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro. Wer einen Shop gründet, sollte prüfen, ob er unter die Ausnahme fällt, und Barrierefreiheit von Anfang an im Shopsystem und Theme berücksichtigen.
Quellen und Stand
Stand: 13.10.2026