Kleinunternehmer: Bedeutung und Erklärung
Kurz gesagt: Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus; seit 2025 gilt das, wenn der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt.
Die Regelung wurde zum 1. Januar 2025 neu gefasst, die Grenzen beziehen sich auf den Nettoumsatz. Kleinunternehmer stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und können im Gegenzug keine Vorsteuer aus ihren Einkäufen abziehen. Auf die Regelung kann man verzichten, ist dann aber fünf Jahre an die Regelbesteuerung gebunden.
Für kleine Online-Shops kann die Regelung den Start vereinfachen. Ob sie sich lohnt, hängt davon ab, ob du hauptsächlich an Verbraucher verkaufst und wie viel Vorsteuer du bei Wareneinkauf und Investitionen verschenken würdest.
Was der Shop kosten darf, rechnest du im Gründungskosten-Planer
Quellen und Stand
Stand: 13.10.2026