Duales System: Bedeutung und Erklärung
Seit dem 12. August 2026 gilt in der EU die Verpackungsverordnung (EU) 2025/40. In Deutschland wird sie durch das VerpackDG ergänzt, das Gesetz zur Durchführung dieser Verordnung, das das bisherige Verpackungsgesetz abgelöst hat. Die Systembeteiligungspflicht bleibt: Wer systembeteiligungspflichtige Verpackungen, also auch Versandkartons und Füllmaterial, erstmals an private Endverbraucher bereitstellt, muss sie vorher bei einem oder mehreren Systemen beteiligen und dabei Materialart, Masse und Registrierungsnummer angeben.
Systembeteiligungen nach altem Recht gelten laut Übergangsvorschrift längstens bis Ende 2026 fort. Für Gründer heißt das: Registrierung im Verpackungsregister und Systembeteiligung gehören zu den ersten Schritten, noch vor dem ersten Paket.
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Quellen und Stand
Stand: 13.10.2026