LUCID einfach erklärt
Kurz gesagt: LUCID ist das öffentliche Verpackungsregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister; Online-Händler müssen sich dort nach § 6 VerpackDG registrieren, bevor sie verpackte Ware an Privatkunden abgeben.
Bei der Registrierung werden unter anderem Name, Anschrift, eine vertretungsberechtigte Person, die Steuernummer, Markennamen und Angaben zu den Verpackungen hinterlegt. Die Pflicht gilt vor dem erstmaligen Bereitstellen von Verpackungen in Deutschland und ergänzt die Beteiligung an einem dualen System. Seit dem 12. August 2026 steht sie im VerpackDG, das die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 durchführt.
Wer schon nach dem bisherigen Verpackungsgesetz registriert war, gilt nach der Übergangsvorschrift auch nach neuem Recht als registriert, musste Änderungen aber bis zum 12. November 2026 nachtragen. Wer ohne Registrierung verkauft, riskiert Bußgelder und Abmahnungen.
Quellen und Stand
Stand: 13.10.2026