Lieferverzug einfach erklärt
Kurz gesagt: Lieferverzug liegt vor, wenn der Händler zu einem fälligen Termin nicht liefert und gemahnt wurde oder ein fester Termin verstrichen ist; dann kannst du eine Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten.
Ist keine Lieferzeit vereinbart, kann der Verbraucher die Lieferung beim Verbrauchsgüterkauf nach § 475 Abs. 1 BGB sofort verlangen, der Händler muss unverzüglich liefern. Verzug tritt nach § 286 BGB in der Regel nach einer Mahnung ein, bei einem kalendermäßig bestimmten Termin auch ohne. Danach kannst du eine angemessene Frist zur Lieferung setzen und nach erfolglosem Ablauf nach § 323 BGB zurücktreten.
Hast du bereits bezahlt, muss der Händler den Kaufpreis nach dem Rücktritt zurückzahlen. Bei vermuteten Fakeshops hilft die Fristsetzung wenig, hier zählen schnelle Schritte bei Bank oder Zahlungsdienst.
Quellen und Stand
Stand: 13.10.2026