Bestellbutton: Bedeutung und Erklärung
Zulässig sind die Beschriftung „zahlungspflichtig bestellen“ oder eine entsprechend eindeutige Formulierung wie „kaufen“ oder „jetzt kaufen“. Unklare Texte wie „weiter“, „anmelden“ oder „bestellen“ ohne Hinweis auf die Kosten genügen nicht. Unmittelbar vor der Bestellung muss der Händler außerdem die wesentlichen Merkmale der Ware, den Gesamtpreis, Versandkosten und bei Dauerverträgen die Laufzeit klar und verständlich anzeigen.
Hält sich ein Shop nicht an diese Vorgaben, kommt nach § 312j Abs. 4 BGB kein Vertrag zustande. Für Gründer gehört die korrekte Beschriftung deshalb zu den Pflichtpunkten vor dem Start.
Quellen und Stand
Stand: 13.10.2026