Was ist eine Abofalle?
Typisch sind vermeintlich kostenlose Testangebote, Gewinnspiele oder Downloads, bei denen die Kosten nur im Kleingedruckten stehen. Seit der sogenannten Button-Lösung in § 312j Abs. 3 BGB kommt ein Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr nur zustande, wenn die Bestellschaltfläche eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweist, etwa mit „zahlungspflichtig bestellen“.
Fehlt dieser Hinweis, ist der Verbraucher nach § 312j Abs. 4 BGB nicht gebunden. Für laufende Verträge, die online geschlossen werden können, verlangt § 312k BGB außerdem eine Kündigungsschaltfläche. Wer eine Rechnung für ein angeblich abgeschlossenes Abo bekommt, sollte nicht zahlen, ohne den Vertragsschluss zu prüfen, und schriftlich widersprechen.
Quellen und Stand
Stand: 13.10.2026