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Was ist der Fernabsatzvertrag?

Lexikon · Redaktion Online-Shops.net · Stand 13.10.2026

Kurz gesagt: Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag, den Unternehmer und Verbraucher ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie Internet, Telefon oder Brief schließen.

Die Definition steht in § 312c BGB. Voraussetzung ist, dass der Vertrag im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems zustande kommt, wie es jeder Online-Shop ist. Für solche Verträge gelten besondere Informationspflichten und vor allem das Widerrufsrecht von 14 Tagen nach § 312g BGB.

Kein Fernabsatzvertrag liegt vor, wenn der Vertrag im Geschäft geschlossen wird, etwa nach einer reinen Online-Reservierung. Auch zwischen zwei Privatpersonen gilt das Fernabsatzrecht nicht, deshalb gibt es beim privaten Kauf über Kleinanzeigen kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Quellen und Stand

Stand: 13.10.2026

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