Was ist der Fernabsatzvertrag?
Die Definition steht in § 312c BGB. Voraussetzung ist, dass der Vertrag im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems zustande kommt, wie es jeder Online-Shop ist. Für solche Verträge gelten besondere Informationspflichten und vor allem das Widerrufsrecht von 14 Tagen nach § 312g BGB.
Kein Fernabsatzvertrag liegt vor, wenn der Vertrag im Geschäft geschlossen wird, etwa nach einer reinen Online-Reservierung. Auch zwischen zwei Privatpersonen gilt das Fernabsatzrecht nicht, deshalb gibt es beim privaten Kauf über Kleinanzeigen kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Quellen und Stand
Stand: 13.10.2026