Was ist der Verbrauchsgüterkauf?
Kurz gesagt: Ein Verbrauchsgüterkauf ist der Kauf einer Ware durch einen Verbraucher von einem Unternehmer; für ihn gelten nach §§ 474 ff. BGB besondere Schutzregeln.
Dazu gehören die Beweislastumkehr von einem Jahr bei Mängeln (§ 477 BGB), die Regel, dass das Versandrisiko bis zur Übergabe beim Händler bleibt (§ 475 Abs. 2 BGB), und das Verbot, die Gewährleistungsrechte vor Mitteilung eines Mangels zum Nachteil des Verbrauchers abzubedingen (§ 476 BGB). Bei Waren mit digitalen Elementen kommt eine Aktualisierungspflicht hinzu.
Kaufst du dagegen von einer Privatperson, gelten diese Schutzregeln nicht, die Gewährleistung kann dort sogar ganz ausgeschlossen werden. Auf Marktplätzen lohnt deshalb der Blick, ob der Anbieter als Unternehmer gekennzeichnet ist.
Quellen und Stand
Stand: 13.10.2026