Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?
Kurz gesagt: Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist die Umsatzsteuer auf Waren, die aus Ländern außerhalb der EU eingeführt werden; in Deutschland beträgt sie 19 oder 7 Prozent.
Seit dem 1. Juli 2021 fällt sie auf jede gewerbliche Sendung aus Drittländern an, die frühere Freigrenze für Kleinstsendungen gibt es nicht mehr. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert einschließlich der Beförderungskosten bis zum Bestimmungsort zuzüglich Zoll. Erhoben wird sie vom Zoll, in der Praxis meist über den Paketdienst bei der Zustellung.
Nutzt der Händler das IOSS-Verfahren, wird die Steuer bei Sendungen bis 150 Euro schon beim Kauf berechnet und bei der Zustellung nicht mehr verlangt. Rechtsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist § 21 Umsatzsteuergesetz.
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Quellen und Stand
Stand: 13.10.2026