3-Euro-Zoll einfach erklärt
Kurz gesagt: Der 3-Euro-Zoll ist ein fester Zoll, den die EU seit dem 1. Juli 2026 auf Fernabsatzsendungen an Verbraucher mit einem Sachwert bis 150 Euro erhebt, je Warenart mit eigener Zolltarifeinreihung.
Grundlage ist die Verordnung (EU) 2026/382 des Rates, die die Zollbefreiung für Sendungen bis 150 Euro aufgehoben hat. Ein „Artikel“ im Sinne der Regel sind nach Angaben der Europäischen Kommission eine oder mehrere Waren einer Sendung mit derselben Zolltarifeinreihung. Drei gleiche T-Shirts kosten also 3 Euro, drei verschiedene Warenarten 9 Euro. Die Regel gilt unabhängig davon, ob die Einfuhrumsatzsteuer über IOSS gezahlt wird.
Sie ist befristet bis zum 1. Juli 2028. Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen ist laut Kommission in Vorbereitung, aber noch nicht in Kraft.
Was das für deine Bestellung heißt, rechnet der Zoll-Rechner
Quellen und Stand
Stand: 13.10.2026