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Zollwert einfach erklärt

Lexikon · Redaktion Online-Shops.net · Stand 13.10.2026

Kurz gesagt: Der Zollwert ist die Bemessungsgrundlage für Zölle; er entspricht in der Regel dem Kaufpreis der Ware zuzüglich der Beförderungskosten bis zur EU-Grenze.

Nach dem Zollkodex der Union ist Grundlage der Transaktionswert, also der tatsächlich gezahlte Preis (Art. 70 UZK). Hinzu kommen unter anderem Beförderungs- und Versicherungskosten bis zum Ort des Verbringens in das Zollgebiet der EU (Art. 71 UZK). Auf Zollwert und Zoll wird anschließend die Einfuhrumsatzsteuer berechnet.

Für Sendungen über 150 Euro Sachwert richtet sich der Zoll nach dem Zollsatz der jeweiligen Warenart im EU-Zolltarif TARIC. Für Fernabsatzsendungen bis 150 Euro gilt seit Juli 2026 stattdessen der pauschale Zoll von 3 Euro je Warenart.

Zollwert und Abgaben rechnet der Zoll-Rechner

Quellen und Stand

Stand: 13.10.2026

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