Garantie: Bedeutung und Erklärung
Kurz gesagt: Eine Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers oder Händlers, für bestimmte Eigenschaften einer Ware einzustehen; sie kommt zur gesetzlichen Gewährleistung hinzu.
Geregelt ist die Garantie in § 443 BGB. Inhalt, Dauer und Bedingungen bestimmt der Garantiegeber selbst, etwa „fünf Jahre Herstellergarantie auf den Motor“. Beim Verbrauchsgüterkauf muss eine Garantieerklärung nach § 479 BGB einfach und verständlich sein und unter anderem darauf hinweisen, dass die gesetzlichen Rechte unberührt bleiben.
Wichtig ist der Unterschied zur Gewährleistung: Die gesetzliche Mängelhaftung des Verkäufers gilt immer, auch ohne Garantie. Eine Garantie kann zusätzliche Rechte geben, etwa gegenüber dem Hersteller oder über die zwei Jahre hinaus, sie darf die Gewährleistung aber nicht verkürzen.
Quellen und Stand
Stand: 13.10.2026