Maßanfertigung einfach erklärt
Kurz gesagt: Eine Maßanfertigung ist Ware, die nach deinen individuellen Vorgaben hergestellt wird; für sie gibt es nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht.
Ausgeschlossen ist der Widerruf bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist, oder die eindeutig auf deine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Beispiele sind Möbel nach Aufmaß, Kleidung nach Maß, bedruckte oder gravierte Artikel.
Nicht jede Konfiguration ist eine Maßanfertigung: Wählst du nur aus vorgegebenen Standardoptionen, die sich ohne großen Aufwand wieder trennen lassen, kann das Widerrufsrecht bestehen bleiben. Die Gewährleistung bei Mängeln gilt auch für Maßanfertigungen uneingeschränkt.
Quellen und Stand
Stand: 13.10.2026