Was ist die Rücksendekosten?
Kurz gesagt: Rücksendekosten sind die Kosten für das Zurückschicken der Ware nach einem Widerruf; du trägst sie nach § 357 Abs. 5 BGB nur, wenn der Händler dich vorher darüber informiert hat.
Der Händler muss vor Vertragsschluss angeben, dass der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt, bei Waren, die nicht normal per Post zurückgeschickt werden können, auch deren Höhe. Fehlt dieser Hinweis, bleibt er auf den Kosten sitzen. Viele Shops übernehmen die Rücksendekosten freiwillig, andere verlangen sie ganz oder ab einem Mindestbestellwert.
Bei mangelhafter Ware gilt anderes: Hier muss der Händler die Transportkosten der Nacherfüllung tragen. Für sperrige Waren wie Möbel lohnt der Blick auf die angegebenen Speditionskosten schon vor dem Kauf.
Quellen und Stand
Stand: 13.10.2026