Was ist der Wertersatz?
Kurz gesagt: Wertersatz musst du nach einem Widerruf leisten, wenn die Ware an Wert verloren hat, weil du sie über das zur Prüfung nötige Maß hinaus genutzt hast.
Die Regel steht in § 357a Abs. 1 BGB. Prüfen darfst du die Ware so, wie es im Geschäft möglich wäre: Kleidung anprobieren, ein Gerät einschalten und die Funktionen testen. Wer Schuhe draußen trägt, ein Kleid zu einer Feier anzieht oder ein Gerät wochenlang benutzt, muss den Wertverlust ersetzen. Voraussetzung ist, dass der Händler ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat.
Die Höhe richtet sich nach dem tatsächlichen Wertverlust, nicht nach einer Pauschale des Händlers. Ein Widerruf bleibt trotzdem wirksam, Wertersatz mindert nur die Rückzahlung.
Quellen und Stand
Stand: 13.10.2026